Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für „Essen auf Rädern“ der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH
Zustellung
Die Zustellung erfolgt täglich, frisch zubereitet, angerichtet in Mehrweggeschirr und verpackt in einer Thermo-Box. Der Umfang der Lieferung wird vom Kunden einmal wöchentlich, bis spätestens Dienstag für die darauffolgende Woche, durch ausfüllen und anschließende Abgabe des Bestellscheins an Diakos, festgelegt. Bei Neuanmeldung der Teilnahme ist erst ab der zweiten Woche eine individuelle Menüwahl möglich. Die Mindestabnahmemenge pro Kalenderwoche beträgt 3 Menüs.
Kosten
- Menü I: 6,80 €/Portion inkl. 19 % Mehrwertsteuer
- Menü II: 7,50 €/Portion inkl. 19 % Mehrwertsteuer
- Wochenangebot: 7,50 €/Portion inkl. 19 % Mehrwertsteuer
Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt einmal im Folgemonat im Namen und auf Rechnung der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH. Die Bezahlung der monatlichen Rechnung erfolgt in der Regel über ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung vom Bankkonto). Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Abbuchung erfolgt nach Rechnungslegung im laufenden Monat. Die Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften trägt der Kontoinhaber. Die Überweisung auf das Konto der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH nach Rechnungslegung ist in Einzelfällen möglich.
Nicht zustellbare Lieferungen
Kann eine Lieferung aus Gründen, die nicht von der Diakos Gesellschaft Grimma mbH bzw. ihrer Mitarbeiter zu vertreten sind, nicht zugestellt werden (z.B. verschlossene Haustür, zu späte Abbestellung und dgl.), wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
Kann eine Lieferung durch Unfall, höhere Gewalt oder sonstige schwerwiegende Gründe durch die Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH nicht erfolgen, so begründet dies keinerlei Schadenersatzforderungen von Seiten des Kunden gegenüber dem Lieferanten.
Auftragsänderung oder Abbestellung
Änderungen oder Abbestellungen der Lieferungen durch den Kunden müssen am Liefertag bis 8:00 Uhr der zuständigen Küche mitgeteilt werden.
Küche im Altenpflegeheim „Carl Heinrich“ Borna: Tel. 03433 919-351,
Küche im Altenpflegeheim „Katharina v. Bora“ Groitzsch: Tel. 034296 45-800,
Küche im Altenpflegeheim „Wenceslaus Linck“ Colditz: Tel. 034381 89260,
Küche im Altenpflegeheim „Hedwig Bergsträßer“ Grimma: Tel. 03437 910703,
Küche im Altenpflegeheim „Charlotte Winkler“ Naunhof: Tel. 034293 181200,
Rückgabe der Menü-Box
Die Rückgabe der vollständigen Menü-Box aus der Vorlieferung, ist bei der Folgelieferung verpflichtend. Bei Beendigung des Vertrages müssen alle gestellten Gegenstände zurückgegeben werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe, insbesondere bei Verlust oder Beschädigungen der Gegenstände, welche durch den Kunden zu vertreten sind, werden seitens der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH folgende Schadenersatzansprüche geltend gemacht:
- Boxenoberteil: 36,50 €/Stück
- Boxenunterteil: 37,50 €/Stück
- Salat-/Dessertschale: 6,21 €/Stück
- Hauptspeisenteller geteilt: 19,58 €/Stück
- Hauptspeisenteller ungeteilt: 16,88 €/Stück
- Suppenschale: 11,48 €/Stück
- Deckel für Teller: 5,00 €/Stück
- Deckel für Suppen-/Dessertschale: 3,38 €/Stück
Alle Beträge verstehen sich incl. 19% Mehrwertsteuer.
Kündigung
Der Kunde ist berechtigt, den Vertag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Werktagen zu kündigen. Die Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH behält sich das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten die Belieferung mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Weiterhin ist die Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH berechtigt, beim Vorliegen schwerwiegender Gründe den Vertag innerhalb einer 14tägigen Kündigungsfrist zu beenden.
Datenschutz
Gemäß den Bestimmungen des DSG-EKD und des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt hiermit der Hinweis, dass die vom Vertragspartner bekanntgegebenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Eine teilweise Übermittlung von Daten findet nur für Verrechnungszwecke innerhalb der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH bzw. im Lastschriftverkehr gegenüber Banken statt (SEPA- Lastschrift- Mandat).
Allgemeine Hinweise
Die Essenzustellung erfolgt in einer Menü-Box (Pfandgeschirr) an den zu vereinbarenden Abgabeort. Die Mahlzeit wird heiß angeliefert und weist nur eine beschränkte Haltbarkeit auf. Eine Aufbewahrung im Kühlschrank ist für maximal zwei Tage möglich, wenn die Box unmittelbar nach Zustellung in den Kühlschrank gegeben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH keinerlei pflegerische Maßnahmen wie z.B. „Essen reichen“ durchführen.
Für den ggf. vorhandenen bzw. entstehenden Pflegebedarf wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Diakonie-Sozialstation in Ihrer Nähe.
Gerichtsstand
Die Vertragspartner streben bei Unstimmigkeiten aus der Vertragsbeziehung eine möglichst gütliche Einigung an. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist das für den Sitz der Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH zuständige Amts- bzw. Landgericht.
Änderungen der Liefer- und Geschäftsbedingungen
Die Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH behält sich eine Anpassung der Liefer- und Geschäftsbedingungen jederzeit vor.
Grimma, 01.02.2020
Diakos Service Gesellschaft Grimma mbH